Hallo,
mag man an die Wirkung von Impfungen glauben (und mehr als Glaube ist es nicht) oder nicht, Fakt ist, dass eine Aufklärung über den Nutzen und über die Gefahren der Impfung Pflicht ist. Die Rechtslage ist eindeutig, die Praxis sieht, wie so oft, anders aus.
Rein rechtlich ist jede Impfung eine Körperverletzung, wenn nicht richtig und pflichtgemäß aufgeklärt wird; zwar keine vorsätzliche aber eine fahrlässige. Und wenn ein Arzt nur die harmlosen Nebenwirkungen erwähnt (etwas Rötung an der Einstichstelle und etwas Fieber) dann wurde meiner Meinung, durch arglistige Täuschung die Einwilligung erschliechen. Wenn der Patient oder Eltern eine Entscheidung diesen Ausmaßes treffen müssen, dann müssen, logischerweise, alle Fakten auf den Tisch. Und das dies nicht passiert ist wohl in einem Rechtsstaat nicht zu dulden.
Hier geht es um Grundrechte, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und auch auf Selbstbestimmung. Der Patient entscheidet und nicht der Arzt (wie schon in einem extra Beitrag dargelegt wurde; der Großteil der Ärzte sollte mal ab und an ins Grundgesetz schauen, dies ist auch für sie relevant).
Darauf muss man bestehen, auf unsere Grundrechte und eine ordnungsgemäße Aufklärung.
Gruß - Marika