Hi Ändschi,
Marika hatte ja bereits dazu was geschrieben.
Kann dich nur zu gut verstehen. Und dass du immer noch wütend bist/warst. Insbesondere mit dem Gesundheitsamt hier am Ort habe ich noch ein Hühnchen zu rupfen. Zum Glück ist es bei mir nicht mehr so mit der Wut. Sie verraucht sehr schnell oder entsteht erst gar nicht. Denn sie verhindert auch klares und sachliches Handeln. Bindet Energien, die man woanders drinigender benötigt. Ja, und ich weiß: alles leichter gesagt/geschrieben, als getan. Zumindest muss man sich so etwas immer wieder klar machen, damit irgendwann die innere Ruhe nicht mehr durch solche Dinge zu sehr aus dem Gleichgewicht gebracht wird.
Das, was du von dieser Ärztin nun 'erwartest' ist ja nichts anderes, als im privaten Bereich Dinge klären zu wollen, wenn es Missverständnisse, Streit o.a. gegeben hatte. Wenn du weißt, erfahren hast, wie schwer oder gar unöglich das ist, dann müsste dir eigentlich klar werden/sein, dass es in solch einem Fall noch viel, viel schwerer bis unmöglich ist. Hier liegen Zwänge vor, die diese Ärztin nicht mal eben überwinden kann. Sie handelt ja nach dem, was sie gelernt oder heutzutage vor'gelebt' bekommt, dass sie gar nicht anders mehr kann. Gehirnwäsche nennt man so etwas lapidar. Dieser Gehirnwäsche sind wir alle ausgesetzt (gewesen) - mehr oder weniger. Wohl dem, der sich hier aus seinem Gefängnis befreien konnte. Und rechtlich würdest DU den Kürzeren ziehen. Das zeigen ja all' die Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens...
Aber eine andere Sache würde mich interessieren und ist von grundlegender Bedeutung:
wer steckt wirklich hinter diesen Zwängen, die auf Eltern und Kinder ausgeübt werden?
Woher kommt die Anordnung o.ä, dass diese Menschen überhaupt nach dem Impfstatus fragen?
Ebenso die "Aufforderung" des Gesundheitsamtes, dass du dein Kind untersuchen lassen sollst ("U-Untersuchungen" )?
Gibt es denn hier bereits eine Untersuchungspflicht? Zu den Vorsorgeuntersuchungen?
Im Grunde ist ja das schon ungeheuerlich, dass diese Daten dort hingelangen. In einigen Bundesländern scheint das 'Rechtens' zu sein. Aber die Vorsorgeuntersuchungen sind nach wie vor freiwillig. Wenn die wenigstens dazu beitragen würden, dass unsere Kinder immer gesünder wären.
Das Gegenteil aber ist ja der Fall:Gesundheitszustand der Kinder hat sich verschlechtert
Bei Wikipedia findet man: Zitat
Verbindliches Einlade- und Meldewesen [Bearbeiten]
In einigen Bundesländern, darunter Bremen, Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Sachsen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen[5], sind Gesetze in Kraft getreten, die durch Datenübermittlungen der Meldebehörden und der Kinder- und Jugendärzte die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen sicherstellen sollen. Die Gesetzesinitiative geht auf einen Beschluss der Jugendministerkonferenz "Kinder und Gesundheit"[6] vom Mai 2005 zurück. Diesem Beschluss hat sich die 79. Gesundheitsministerkonferenz der Länder 2006 angeschlossen.
Der Landesbeauftragte für Datenschutz in Schleswig-Holstein äußert sich in seinem 31. Tätigkeitsbericht vom 31. März 2009 zum kontrollierenden Einladewesen:
"Allerdings besteht keine Pflicht für die Eltern, dem Jugendamt die Teilnahme an der Untersuchung, z. B. durch Vorlage des gelben Heftes, nachzuweisen. Schließlich gibt es nach wie vor überhaupt keine Pflicht zur Teilnahme an den Untersuchungen. Das Jugendamt ist gesetzlich zum Tätigwerden verpflichtet, muss sich aber darauf beschränken, durch eine Bestandsaufnahme festzustellen, ob Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. Ist dies nicht der Fall, so kann es keine weiteren Schritte unternehmen, um doch an die Information zu gelangen, ob die Untersuchungen wahrgenommen wurden oder nicht."[7]
Der sächsische Landes-Datenschutzbeauftragte schreibt in seinem 14. Tätigkeitsbericht vom 31. März 2009:
"Angesichts dessen sehe ich keine für eine verfassungsrechtliche Beurteilung erkennbare Rechtfertigung der geplanten Erfassungs- und Überwachungsmaßnahmen, so dass die vom Gesetz angeordnete Fahndung nach den 4 % Anteilen von Nichtteilnehmern nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts als eine Ermittlung ins Blaue hinein im Sinne der Rasterfahndungsentscheidung (E 115, 360 f. bzw. der Entscheidung zum automatisierten Abgleich von Autokennzeichen (NJW 2008, 1515 rSp.) anzusehen und somit zumindest unverhältnismäßig im engeren Sinne (unangemessen) und daher verfassungswidrig ist. [8]