Nach Informationen des RKI (Robert-Koch-Institut), das die Impfempfehlungen herausgibt, nach denen sich die allermeisten Ärzte und Krankenhäuser richten werden, findet man im
Epidemiologisches Bulletin vom 27. Juli 2009 / Nr. 30 auf der zweiten und dritten Seite (das sind die Seiten 280 u. 281) den Hinweis, dass die HB-Impfung direkt nach der Geburt unter gewissen Umständen stattfindet bzw. stattfinden soll.
Diese 'Umstände' findet man dann auf der Seite 281 (die dritte Seite des Epidemiologischen Bulletins!) folgende Hinweise hierzu:
Zitat
Postexpositionelle Hepatitis-B-Prophylaxe bei Neugeborenen
von HBsAg-positiven Müttern bzw. von Müttern mit unbekanntem
HBsAg-Status: Entsprechend den Mutterschafts-
Richtlinien ist bei allen Schwangeren nach der 32. Schwangerschaftswoche,
möglichst nahe am Geburtstermin, das
Serum auf HBsAg zu untersuchen. Ist das Ergebnis
positiv, dann ist bei dem Neugeborenen unmittelbar post
partum, d. h. innerhalb von 12 Stunden, mit der Immunisierung
gegen Hepatitis B zu beginnen. Dabei werden
simultan die erste Dosis HB-Impfstoff und HB-Immunglobulin
verabreicht. Die begonnene HB-Grundimmunisierung
wird einen Monat nach der 1. Impfung durch eine
2. und sechs Monate nach der 1. Impfung durch eine
3. Impfung vervollständigt.
Bei Neugeborenen inklusive Frühgeborenen von Müttern,
deren HBsAg-Status nicht bekannt ist und bei denen noch
vor bzw. sofort nach der Geburt die serologische Kontrolle
nicht möglich ist, wird unabhängig vom Geburtsgewicht
ebenfalls unmittelbar post partum die Grundimmunisierung
mit HB-Impfstoff begonnen. Bei nachträglicher Feststellung
einer HBsAg-Positivität der Mutter kann beim
Neugeborenen innerhalb von 7 Tagen postnatal die passive
Immunisierung nachgeholt werden.
Nach Abschluss der Grundimmunisierung von Neugeborenen
ist eine serologische Kontrolle erforderlich (s. a.
Epid. Bull. 10/2000 und 8/2001).
Und wie man so etwas verhindern kann, muss man dann im entsprechenden Krankenhaus nachfragen.
Denn direkt nach der Geburt ist es der Frau sicher nicht möglich, dem Einhalt zu gebieten. Da müsste dann ein Partner/Mensch anwesend sein, der das im Auge behält.
Aber sicherer ist immer, das vorab mit dem entsprechenden Krankenhaus zu klären, wo man am Ende einer Schwangerschaft das Kind zur Welt bringen will.
Gemeinschaftskrankenhäuser könnten hier die bessere Wahl sein, da sie nicht so schulmedizinisch geführt werden. Zumindest was die Arzneimittelverabreichung betrifft. Da auch diese den Impfungen 'nur' kritisch gegenüberstehen, wäre hier vorher zu klären, wie es im Einzelfall mit den Impfungen direkt nach der Geburt aussieht.
Alle anderen Impfungen beginnen laut Empfehlung erst im Alter von 2 Monaten. Aber lieber mal nachfragen, ob das ausgesuchte Krankenhaus dies vielleicht anders handhabt. Sicher ist sicher!
Gruß aus Solingen
Karl
lillyputik schrieb:
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> Hallo zusammen,
>
> ich bin neu hier und habe auf meine Frage leider
> noch keine Antwort gefunden.
> Werden in Deutschland die Babys gleich nach der
> Geburt im Krankenhaus bereits geimpft und wenn ja,
> gegen was und wie
> kann man das verhindern?
>
> Schönen Dank im Voraus.