Willkommen! Einloggen Ein neues Profil erzeugen

erweitert

Re: ärztliche Berufsordnung, Selbstbestimmungsrecht muss geachtet werden!!!!

08.09.2009 15:38:47
Hallo,

die ärztliche Berufsordnung legt ganz klar da, dass das sSlbstbestimmungsrecht zu achten ist:

II. Pflichten gegenüber Patientinnen und Patienten
§ 7 Behandlungsgrundsätze und Verhaltensregeln
(1) Jede medizinische Behandlung hat unter Wahrung der Menschenwürde und unter Achtung der Persönlichkeit, des Willens und der Rechte der Patientinnen und Patienten, insbesondere des Selbstbestimmungsrechts, zu erfolgen.

Hier nachzulesen:
[www.bundesaerztekammer.de]

Oft genug hört man, wie Eltern in Bezug auf Impfungen extrem unter Druck gesetzt werden. Hier sollte man auf die ärztliche Berufsordnung hinweisen. Man muss sich nicht rechtfertigen, wenn man sein Kind nicht impfen läßt. Der Arzt müsste erklären, warum er das Selbstbestimmungsrecht nicht achtet.

Liebe Grüße - Marika



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 08.09.2009 18:48 von Marika. (Änderungen ansehen)
Betreff Autor Angeklickt Datum/Zeit

Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wahrnehmen (Hilfe für Eltern, die stark unter Druck gesetzt werden)

Marika 1268 20.05.2009 08:19:31

Re: ärztliche Berufsordnung, Selbstbestimmungsrecht muss geachtet werden!!!!

Marika 948 08.09.2009 15:38:47

Re: ärztliche Berufsordnung, Selbstbestimmungsrecht der Ärzte auch!!!

Karl Woe 848 09.09.2009 17:19:57

Re: Rechtsgutachten von Prof. Dr. Rüdiger Zuck!! Klasse, unbedingt lesen

Marika 1438 10.09.2009 16:45:17

Re: Rechtsgutachten von Prof. Dr. Rüdiger Zuck!! Klasse, unbedingt lesen

Karl Woe 1240 12.09.2009 19:25:09

Re: auch das ärztliche Gelöbnis scheint nur Makulatur zu sein - oder? eye rolling smiley

Karl Woe 1376 08.09.2009 20:14:44



Sorry, in diesem Forum dürfen nur registrierte Benutzer schreiben.

Hier klicken um sich einzuloggen