Hallo,
die ärztliche Berufsordnung legt ganz klar da, dass das sSlbstbestimmungsrecht zu achten ist:
II. Pflichten gegenüber Patientinnen und Patienten
§ 7 Behandlungsgrundsätze und Verhaltensregeln
(1) Jede medizinische Behandlung hat unter Wahrung der Menschenwürde und unter Achtung der Persönlichkeit, des Willens und der Rechte der Patientinnen und Patienten, insbesondere des Selbstbestimmungsrechts, zu erfolgen.
Hier nachzulesen:
[www.bundesaerztekammer.de]
Oft genug hört man, wie Eltern in Bezug auf Impfungen extrem unter Druck gesetzt werden. Hier sollte man auf die ärztliche Berufsordnung hinweisen. Man muss sich nicht rechtfertigen, wenn man sein Kind nicht impfen läßt. Der Arzt müsste erklären, warum er das Selbstbestimmungsrecht nicht achtet.
Liebe Grüße - Marika
1 mal bearbeitet. Zuletzt am 08.09.2009 18:48 von Marika.
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