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Betroffene berichten: Anerkannter Impfschaden durch Keuchhusten–Schutzimpfung ?


Anerkannter Impfschaden durch Keuchhusten (Pertussis) –Schutzimpfung

Die Betroffene erhielt im Alter von 6 Monaten eine DPT-Schutzimpfung (Diphtherie-Pertussis-Tetanus).

Unmittelbar nach der Impfung schrie das Kind jämmerlich ca. eine Stunde lang. Am Abend des Impftages fieberte es und es trat zum ersten Mal ein generalisierter tonisch-klonischer Krampfanfall auf.

2 Monate später wurde ein zweiter generalisierter Krampfanfall beobachtet. Der dritte Krampfanfall ereignete sich 5 Tage später. Daraufhin erfolgte die stationäre Aufnahme im Krankenhaus.

Im weiteren Verlauf traten immer wieder Krampfanfälle auf, sowohl kleinere (petit mal) über 100 mal am Tag, als auch größere (grand mal), ca. 3 Minuten andauernd.

Im Alter von 14 Monaten wurde erstmals eine antikonvulsive Therapie eingeleitet. Dennoch traten weiterhin in meist mehrwöchigen Abständen große Anfälle auf; im Vordergrund standen jedoch sehr häufig und in Serien auftretende Nickanfälle aus der Gruppe des myoklonisch-astatischen petit mal.

Mehrfach wurden EEG´s abgeleitet, die Krampfbereitschaft anzeigten. Trotz intensiver therapeutischer Bemühungen mit Einsatz verschiedenster Medikamente (20 Stück) und Medikamentenkombinationen, verbunden mit zahlreichen Klinikaufenthalten war es bis heute nicht möglich, das schwere kombinierte Anfallsleiden zu behandeln; es gelang lediglich vorübergehend eine Reduzierung der Anfallshäufigkeit zu erreichen.

Zu dem therapeutisch nur schwer beeinflußbaren Anfallsleiden trat die deutliche motorische und geistige Entwicklungsverzögerung. So lernte sie erst mit etwa 3 Jahren alleine zu laufen; auch heute ist ihr Gang noch sehr unbeholfen. Desgleichen blieb sie in ihrer geistigen Entwicklung um viele Jahre zurück.

Bei der Betroffenen besteht ein schweres kombiniertes cerebrales Anfallsleiden (myoklonisch-astatisches petit mal kombiniert mit grand mal) und eine erhebliche motorische und geistige Retardierung.

Heute lebt die junge Frau in einer Wohnstätte der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung und arbeitet in einer Werkstatt für Behinderte.

Um die Epilepsie unter Kontrolle zu halten, muß sie täglich 4 verschiedene Antikonvulsiva einnehmen.

Rechtlich steht sie unter Betreuung, da sie nicht in der Lage ist, sich selbst zu versorgen.






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