Betroffene berichten: Impfung während der Schwangerschaft
Frau U. war im vierten Monat schwanger, als ihre Gynäkologin feststellte, daß ihre Tetanusimpfung laut Impfausweis erneuert werden müsse. Es wurde ihr empfohlen, zu diesem Zweck ihren Hausarzt aufzusuchen. Dieser praktizierte jedoch seit kurzem nicht mehr. Daraufhin holte sich Frau U. Rat bei verschiedenen Ärzten ein. Es beschäftigte sie jedoch eine Frage: Darf während der Schwangerschaft geimpft werden?
Ärzte und Gesundheitsamt konnten ihr nicht konkret weiterhelfen, schließlich wandte sie sich an die Zeitschrift „Eltern". Deren Empfehlung war es, sich an das grüne Kreuz zu wenden. Von dort erhielt sie eine Broschüre über „Impfungen im Kindesalter" sowie Informationen über Impfungen während der Schwangerschaft. Eventuell auftretende Risiken wurden nicht genannt. Es wurde lediglich auf schmerzempfindliche Schwellungen an den Impfstellen, Unwohlsein, Kopfschmerzen und Fieber hingewiesen.
Skeptisch und verzweifelt suchte Frau U. einen ihr unbekannten Arzt auf, der sie gegen Tetanus impfte. Dieser impfte sie, ohne ihr Wissen, auch noch gegen Diphtherie. Überdies verabreichte der Arzt Frau U. die Polioschluckimpfung.
Später stellte sich heraus, daß es sich hierbei um eine Impfung mit Lebendviren gehandelt hat. Dieser Impfstoff wurde vor drei Jahren vom Markt genommen, weil die Möglichkeit einen Impfschaden zu erleiden höher war, als die Krankheit zu bekommen.
Die Geburt ihres Kindes verlief unkompliziert, jedoch litt das Kind eine Woche später unter starkem Gewichtsverlust. Es stellte sich heraus, daß das Baby Gedeihschwierigkeiten hatte. Es mußte alle zwei Stunden gestillt werden.
In der dritten Lebenswoche wurde es gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Hib und Poliomyelitis geimpft. Eine Woche danach bekam es Milchschorf.
Monate später beschloß Frau U. der Sache auf den Grund zugehen und rief in der Praxis des Impfarztes an, um zu fragen, ob man ihr die Akte kopieren könne, da sie umgezogen sei. Man teilte ihr mit, daß dies kein Problem sei und sie die Akte sofort abholen könne.
Als Frau U. die Akte las, erfuhr sie, daß sie im Zeitpunkt der Impfung noch genügend Schutz gegen Tetanus hatte. Außerdem erfuhr Frau U. auf diese Weise auch, daß sie gegen Diphtherie geimpft wurde.
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