Organisation des Verbandes


Gründung

Der Schutzverband wurde 1967 gegründet. Anlass war die zunehmende Zahl von Schadensfällen, damals hauptsächlich verursacht durch die seinerzeit noch gesetzlich vorgeschriebene Pockenschutzimpfung. Heute kommen die durch Impfungen verursachten Schadensfälle in allen Impf-Bereichen vor.

Pocken BCG (Tuberkulose)
Diphtherie Tetanus (Wundstarrkrampf)
Polio (Kinderlähmung) Pertussis (Keuchhusten)
FSME (Zecken) Influenza (Grippe)
Hepatitis Hib (Hirnhautentzündung)
Masern, Mumps Röteln
usw.

Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich und ist bundesweit tätig. Der Schutzverband ist Mitglied der "Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE e.V." und des "Paritätischen Wohlfahrtsverbandes". Er finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden (steuerlich absetzbar).


Organisation der Arbeit

Die große Zahl von Impfgeschädigten und deren Anfragen mit Hilfeersuchen verlangt zur Durchführung der Verbandsarbeit eine straffe Organisation der einzelnen Hilfeangebote sowohl für den einzelnen Betroffenen als auch für die Gesamtheit aller Betroffenen.

Um die Qualität der Arbeit zu optimieren und die angebotenen Hilfen effektiver gestalten zu können, hat der Schutzverband sich neu konstituiert. U.a. werden auch die Vorteile des Internets genutzt. Dazu gehören Informationen über Hinweise auf mögliche Reaktionen nach Impfungen und wie diese erkannt werden können. Lesen Sie auch die Hinweise unter Infos über Impfungen. Es gibt eine Flut solcher Informationen. Wir bemühen uns, diese Flut etwas einzudämmen und diese Informationen zu selektieren, ohne daß wissenswerte Hinweise unterschlagen werden. Wer dennoch Zugang zu möglichst umfassenden Informationen haben will, bekommt entsprechende Hinweise u.a. auf wissenschaftliche Literatur, Presse- und andere Medienberichte sowohl seitens der Impfbefürworter als auch seitens der Impfkritiker und Impfgegner.

Die Arbeit des Schutzverbandes vollzieht sich auf der Grundlage kritischer Beobachtung und Beurteilung der dem Schutzverband bekannten und bekannt werdenden Informationen zu Ereignissen im allumfassenden Bereich Impfungen und Impfreaktionen. Dabei ist Objektivität oberstes Gebot. Eine dieser kritischsten Beurteilungskomponenten ist die Gegenüberstellung der sich widersprechenden "wissenschaftlichen" Faktoren über das PRO und KONTRA hinsichtlich des Nutzens und der aus Impfungen resultierenden Impfschäden, die seitens der Impfinstitute und anderen den Impfwilligen als harmlos und risikolos dargestellt werden.


Da, wo die "Wissenschaft" mangels Forschung und ohne verläßliche Langzeitstudien nicht in der Lage ist, eine Impfreaktion oder im Zusammenhang mit einer Impfung stehende Symptome eindeutig als "auf die Impfung bezogene Krankheit" zu definieren (in der Regel lautet der wissenschaftliche Befund in solchen Fällen "unbekannte Genese"), ist lt. Gesetz von der Wahrscheinlichkeit Eines Impfschadens auszugehen. Für den Schutzverband steht der Satz: "Wenn eine Impfreaktion im wissenschaftlichen Sinn nicht eindeutig und beweisfähig als nachweislich bekannte Krankheit fixiert ist, kann niemand behaupten, daß es sich nicht um eine Impfschädigung handelt.

Die Praxis sieht jedoch für die Betroffenen im Zusammenhang mit sich widersprechenden Gutachten leider ganz anders aus und zeigt sich oft als nervenaufreibende Strapaze. Hier hilft der Schutzverband, auf engagierte Rechtsvertreter aufmerksam zu machen, die sich mit Impfschaden-Anerkennung vor den Gerichten befassen, ohne allerdings für deren Arbeit eine Haftung zu übernehmen. Jeder hat selbstverständlich das Recht, einen Anwalt seiner Wahl für seine Rechtsvertretung zu bestimmen.

Sofern der Impfschaden Betroffener anerkannt wurde, ergeben sich weitere Hilfeersuchen, die sich auf folgende Entschädigungsleistungen beziehen:


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