Hintergrund

Um seine Bürger vor gesundheitlichen Schäden zu schützen, werden im Auftrag oder auf Empfehlung des Staates Impfaktionen durchgeführt. Im Vertrauen auf diese Vorgabe kommen viele Bürger der Aufforderung des Staates, sich impfen zu lassen, nach. Dabei gehen sie davon aus, daß ihnen die als harmlos dargestellten Impfungen nicht schaden und darüber hinaus ein besonderer Schutz gegen bestimmte Krankheiten durch die Impfung erreicht wird. In allen Lebensbereichen kommt es leider hier und dort zu Unfällen; so auch zu Impfunfällen, die Folgeschäden nach sich ziehen. Impfungen stellen eine Vorsorgemaßnahme im Rahmen einer diesbezüglichen Solidargemeinschaft dar, wobei der einzelne im Falle eines Impfunfalls mit Folgeschäden sein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der Solidargemeinschaft geopfert hat und dementsprechend neben juristischen Ansprüchen insbesondere unter ethischen und moralischen Aspekten einen ganz besonderen Anspruch geltend machen kann - ähnlich dem Soldaten, der sein Leben für die Gemeinschaft einsetzt. Das heißt, der durch eine Impfung Geschädigte muß erwarten können, daß ihm und seinen Angehörigen auch im Falle eines Impfunfalls ein menschenwürdiges Leben durch Versorgungs- und Entschädigungsleistungen ermöglicht wird.

Entscheidend ist vor allen Dingen, daß die Anerkennung der Schäden als Folge eines Impfunfalls ohne bürokratische Willkür vollzogen wird. Andernfalls muß jedem Impfbereiten deutlich gemacht werden, daß die Anerkennung eines Impfschadens (wie aus vielen Fällen leider bekannt) erhebliche Probleme mit sich bringt, um ihm für seine Entscheidung Hilfen an die Hand zu geben. Diesbezüglich haben sich neben dem Schutzverband für Impfgeschädigte e.V. inzwischen Eltern- und Bürgerinitiativen gebildet, die aus ihren Erfahrungen die ihnen zugängliche Öffentlichkeit entsprechend informieren (u.a. inzwischen auch über Internet; siehe Linkliste).

Im Schutzverband für Impfgeschädigte e.V. ist von der sog. "Impfmüdigkeit", die die Impflobby immer wieder rügt, nichts zu merken, umso mehr von Impfmündigkeit bzw. von Verunsicherung. Besonders seit wir im Internet vertreten sind, häufen sich Anfragen nach Aufklärung über unerwünschte Arzneimittelwirkungen verschiedener Impfstoffe. Dies zeigt, daß die Bevölkerung zunehmend mißtrauisch auf Impfpropaganda reagiert. Vermutlich haben auch Rücknahmen vom Impfstoffen dazu beigetragen.

Wir wehren uns gegen Verharmlosung von Impfrisiken und Impfschäden. Unserem Schutzverband liegen Unterlagen von Mitgliedern vor, die anerkannte Impfschäden haben, verursacht durch die Impfstoffe Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Hib, Polio und HepB, in Einzelgaben und auch kombiniert, auch nach MMR, FSME-, BCG- und Grippe-Impfungen. Die Schädigungen reichen von Nervenentzündungen unterschiedlichsten Schweregrades, Lähmungen, Ertaubungen, Erblindungen, bis hin zu Anfallsleiden, schwersten ZNS-Dauerschäden u.a.

Wir vertreten die Ansicht, daß die Öffentlichkeit nicht nur, wie meist üblich, einseitig über den Nutzen, sondern auch über die möglichen Gefahren einer Impfung umfassend aufgeklärt werden muß. Jeder Einzelne muß in der Lage sein, für sich zu entscheiden, ob er das Risiko einer Erkrankung oder die Gefahr eines möglichen Impfschadens höher einschätzt. Vor jeder Operation wird der Patient aufgeklärt. So muß es auch eine Selbstverständlichkeit sein, über mögliche Gefahren einer Schutzimpfung aufgeklärt zu werden.

Wir werden die Bevölkerung informieren, damit die Risiken bekannt werden, damit die Chancen für die Anerkennung eines Impfschadens nicht verfehlt werden, damit die notwendigen Klagen vor den Sozialgerichten geführt werden, damit die Interessen der Impfgeschädigten wahrgenommen werden. Um es einmal deutlich zu machen: Der Schutzverband für Impfgeschädigte fordert eine umfassende objektive Information über Nutzen und mögliche Risiken eines Schadens durch eine Impfung, damit der mündige Bürger in der Lage ist, eigenverantwortlich zu entscheiden.

Für einen demokratischen Rechtsstaat ist es untragbar, wenn Mitarbeiter von Gesundheitsämtern die Bürger zu einer Maßnahme auffordern mit der unzutreffenden Behauptung: Die Impfung ist gut verträglich und problemlos, ernstzunehmende Schäden gibt es nicht! Es herrscht die Politik des Verschweigens von Informationen über Risiken von Impfungen gegenüber der Öffentlichkeit, gegenüber der Presse usw. Wir werden uns dagegen wehren, daß weiterhin Anträge auf Impfschadens-Anerkennung abgelehnt werden mit den Worten: nach modernen Impfstoffen sind keine Schäden zu erwarten!! oder: nach heutigen Impfstoffen sind keine Schäden bekannt!! Für den Impfarzt gibt es keine Möglichkeit, Gefahren oder Risiken sicher auszuschalten!

Die relativ kleine Anzahl der registrierten Schadensfälle ist bedingt durch die mangelhafte Meldepraxis über negative Reaktionen nach Impfungen und spiegelt nicht die Realität wieder. Jeder auffällige Impfverlauf sollte Anlaß zu eingehender klinischer Untersuchung sein, um das wissenschaftliche Verständnis der möglichen Schäden zu fördern und die oft mühsame Begutachtung zu erleichtern. Die Verpflichtung zur Schadensvermeidung im Sinne eines vorsorgenden Verbraucherschutzes ist kaum vorhanden. Die Ermittlungspflichten einer Krankheit bzw. eines Schadens müssen im Gesundheitsbereich amtlich wahrgenommen werden. Es bedarf dringend der Inauftraggebung von Forschungsprogrammen. Die Arbeitsweise des hochsensiblen Immunsystems ist bisher kaum bekannt. Die Folgen von Eingriffen, wie z.B. einer Impfung, lassen sich nicht abschätzen. Zur Erforschung der Impfschäden sind unerläßlich: In den USA sind z.Zt. Studien in Arbeit, die sich mit denjenigen Impfschäden befassen, die erst Monate oder gar Jahre nach der Vaccination manifest werden.

Der Schutzverband fordert, daß den Geschädigten besser und zügiger geholfen wird, ihnen zusätzlich zu ihrem Leid nicht noch der Kampf um die Anerkennung ihrer Ansprüche zugemutet wird. Die Anzahl der Schadensfälle ist im Vergleich zu den Impfungen gering, umso leichter müßte es sein, diesen Impfopfern zu helfen. Es drängt sich immer öfter der Verdacht auf, daß nicht sein darf, was nicht sein soll. Obwohl Zusammenhänge eindeutig nachweisbar sind, werden sie als "möglich" eingestuft. Es überrascht nicht, daß die Bewertung in einzelnen Fällen offenbar willkürlich variiert wird. Solange keine einheitliche Verordnung vorliegt, bleibt eine Schutzimpfung bei "unaufklärbaren" Impfschäden eine wissenschaftliche Mißachtung der Menschenrechte. Im Rahmen einer möglichst umfassenden Gesunderhaltung der Bevölkerung sind die Impfstoffhersteller gut beraten, wenn sie bereit wären, von den erzielten Gewinnen einen zu bestimmenden Prozentsatz als besondere Art Versicherungsschutz für zu impfende Personen bei Impfunfällen und den daraus resultierenden Folgeschäden in einen Fond einzubringen. Auf diese Art und Weise eingebrachte Beträge würden zum einen dem Staat als Entlastung und zum anderen zu besseren und umfassenderen Entschädigungsleistungen dienen.

Die Art der Information der Bevölkerung und auch der praktizierenden Ärzte im Rahmen der offiziellen Impfpromotion sind beredte Beispiele für die Stellung der Pharma-Industrie. Es ist für Ärzte und Gutachter schwierig, an wirklich objektive Informationen zu kommen. Selbst Professoren wollen keine eindeutigen Gutachten mehr erstellen, da sie befürchten müssen, ins berufliche Abseits gedrängt zu werden. Sachverständige müssen verpflichtet werden, Gutachten umfassend zu erstellen, z.B. bei Mehrfachimpfstoffen über sämtliche Komponenten dieses Impfstoffes.

Der Schutzverband schlägt vor, die STIKO paritätisch zu besetzen. Etwa je ein Drittel der Mitglieder aus Personen der Gesundheitsbehörden, der impfenden Ärzteschaft sowie Neutralen bzw. Geschädigten. Dies dürfte unserem demokratischen und sozialen Rechtsstaat angemessen sein.


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