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Guillain-Barré-Syndrom (GBS) nach Impfungen

Fall 1:

10 Tage nach einer Grippeimpfung konnte Herr M. morgens nicht aufstehen, weil seine Beine versagten. Kurze Zeit später konnte er auch seine Arme nicht mehr bewegen. Am nächsten Tag wurde er in stationäre Behandlung eingewiesen wegen totaler Lähmung, eine Beatmung wurde notwendig. Nur sehr langsam erholte Herr M. sich.

Durch eine Reha-Maßnahme trat keine wesentliche Besserung ein. Herr M. ist seitdem pflegebedürftig. In einem Arztbrief heißt es, dass ein Zusammenhang zwischen der GBS-Erkrankung und der Impfung wahrscheinlich sei.

 

Ca. ein Jahr nach Antragstellung wurde seine schwere Erkrankung als Impfschaden anerkannt.

 

 

Fall 2:

Wenige Tage nach einer Grippe-(Influenza-)Impfung trat bei Herrn K. ein Grippegefühl mit Unwohlsein, Gliederschmerzen und starker Müdigkeit auf. Zwei Wochen später suchte er wegen starker Ganzunsicherheit einen Arzt auf, der die Diagnose „hoher Blutdruck“ stellt. Am nächsten Tag konnte Herr K. nicht mehr ohne Hilfe gehen. Während der stationären Behandlung wurde GBS festgestellt.

Nachdem langsam eine Besserung eingetreten war, verbrachte Herr K. noch 10 Wochen in einer Reha-Klinik. Seitdem kann er sich nur noch mühsam im Rollstuhl fortbewegen.

 

Ein Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens wurde abgelehnt. Eine Klage vor dem zuständigen

Sozialgericht läuft.

 

 

Fall 3:

Bei Herrn H. traten einige Tage nach einer Impfung gegen Grippe (Influenza) Kribbeln in den Beinen und ein zunehmendes Schwächegefühl auf. Wegen zunehmender Symptome bis hin zu Lähmungen überwies sein Hausarzt ihn in stationäre Behandlung. Hier wurde ein GBS diagnostiziert. Eine weitere Verschlechterung machte eine künstliche Beatmung notwendig. Durch die Medikation besserte sich der Zustand langsam.

Im Klinikbericht steht, dass das GBS vermutlich durch die Grippeimpfung ausgelöst wurde.

Herrn H. nahm an einer REHA-Maßnahme teil, die Symptome bildeten sich teilweise zurück.

 

Der Gesundheitsschaden von Herrn H. wurde innerhalb weniger Monate nach Antragstellung als Impfschaden anerkannt.

 

 

Fall 4:

Frau K. bekam 5 Tage nach einer Impfung gegen Grippe (Influenza) ein Kribbeln in Händen und Füßen. In den folgenden Tagen entwickelte sich eine zunehmende Taubheit. Hinzu kam eine Gesichtslähmung, so dass sie in stationäre Behandlung eingewiesen wurde. Diagnose: GBS. Am nächsten Tag war sie gelähmt und musste künstlich beatmet werden.  

An den fünfwöchigen Krankenhausaufenthalt schloß sich eine REHA-Maßnahme an. Die Symptome bildeten sich teilweise zurück.

 

Der Gesundheitsschaden wurde nach 5jährigem Rechtsstreit als Impfschaden anerkannt.

 

 

Fall 5:

Herr S. verspürte etwa 3 Wochen nach der zweiten Grippe-(Influenza-)Impfung ein Taubheitsgefühl in der Hand. Nach einigen Tagen trat ein pelziges Gefühl in Armen und Beinen auf, als seien sie eingeschlafen. Herr S. konnte schlecht laufen, er hatte keine Kraft mehr in den Beinen, sie fühlten sich schwer an. Sein Hausarzt äußerte den Verdacht auf GBS und überwies ihn in stationäre Behandlung. Wenige Tage später war Herr S. nicht mehr gehfähig; zudem stellte sich eine Atemnot ein.

Nach fast zweimonatigem Krankenhausaufenthalt schloß sich eine Reha-Behandlung an. Die Symptome bildeten sich aber nur teilweise zurück.

 

Der Gesundheitsschaden wurde nach mehr als sechs Jahren als Impfschaden anerkannt.

 

 

Fall 6:

Neun Tage nach einer Impfung gegen Tetanus/Diphtherie und Polio spürte Frau F. eine Taubheit in der rechten Hand, die sich ausbreitete. Auch das Gehvermögen war beeinträchtigt. An Armen und Beinen traten Lähmungen auf, die rasch zunahmen. Mit dem Verdacht auf GBS wurde Frau F. in stationäre Behandlung eingewiesen.

Auch nach einem Reha-Aufenthalt bildeten sich die Symptome nicht wesentlich zurück.

 

Auch ihr Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens wurde abgelehnt, so dass ein Klageverfahren läuft.

 

 

Fall 7:

Herr P. erhielt eine Impfung gegen Tetanus und Diphtherie und zwei Tage später gegen Polio. 12 Tage nach der Polio-Impfung stellte sich ein starkes Kribbeln und Händen und Füßen ein. Drei Tage später erfolgte die sofortige Einweisung in stationäre Behandlung. Die Symptome verschlimmerten sich, die Diagnose hieß GBS. Herr P. war völlig hilflos.

Auch nach einer achtwöchigen Reha-Maßnahme war Herr P. weiterhin hilflos. Seither ist er auf einen Rollstuhl und Hilfe im täglichen Ablauf angewiesen.

 

Einige Monate nach Antragsstellung wurde seine schwere Erkrankung als Impfschaden anerkannt.

 

 

 

Über weitere Fälle werden wir berichten.

 

Bereits in den 60er Jahren war bekannt, dass „im Rahmen von Poliomyelitis-Epidemien des öfteren Polyneuritiden vom Typ Guillain-Barré beobachte“ wurden. In einer uns vorliegenden wissenschaftlichen Publikation heißt es dazu: „Man wird also zugeben müssen, dass das lebende und evtl. auch das tote Virus zu diesem noch so umstrittenen Krankheitsbild führen kann, ohne dass heute die pathogenetischen Zusammenhänge schon als restlos geklärt gelten können.“

 

In einer anderen uns vorliegenden wissenschaftlichen Arbeit aus dem Jahre 1998 wird von 38 GBS-Fällen nach Schluckimpfung berichtet. Hierin steht: „Das Institut of Medicine in Washington wies darauf hin, dass auch in Einzelfällen überzeugende Belege die Kausalität des Zusammenhangs mit der OPV stützen.“

 

Aus der Datenbank des Paul-Ehrlich-Institutes über Verdachtsfälle von Impfkomplikationen ist zu ersehen, dass seit 2001 mehr als 100 Fälle von GBS nach Impfungen gemeldet wurden. Beim „arznei- telegramm“ gingen ebenfalls etliche Fallmeldungen von GBS nach Impfungen ein. 

 

 

Sollten Ihnen, liebe Leser, ähnliche Fälle bekannt sein, teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit.