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Zurück | Beipackzettel von ImpfstoffenHaben Sie sich schon einmal gefragt, warum Sie in jeder Medikamentenpackung grundsätzlich einen Beipackzettel finden, dieser aber gerade bei Impfungen nicht automatisch vorgelegt wird? Dieser Beipackzettel des Impfstoffes steht Ihnen rechtzeitig vor jeder Impfung zu. Fordern Sie diesen ein. Lassen Sie sich den Beipackzettel aushändigen. Diese Herausgabe begründet sich in der Aufklärungspflicht des impfenden Arztes. Ohne Beipackzettel ist die Aufklärung durch den Arzt unvollständig, da Sie sich keine eigene unabhängige Meinung bilden können, d.h. hieraus begründet sich u.U. eine Haftung des Arztes im Falle einer unüblichen Impfreaktion. Informieren Sie sich auch über die möglichen Zeiträume, in welchem Alter des Impflings die Impfungen durchführbar sind. Im Beipackzettel werden die Inhaltsstoffe (auch Hilfsmittel) und vor allem die bis dahin bekannten Nebenwirkungen benannt. Diskutieren Sie diese mit Ihrem impfenden Arzt und führen Sie dann für Ihre Kinder und sich eine Risiko-Nutzen-Entscheidung durch. Den Beipackzettel der Impfung sollten Sie mit dem Impfpass für jeden Impfling lebenslang aufbewahren, da die Impfstoffzusammensetzungen von den Herstellern kontinuierlich geändert werden, und Nebenwirkungen zeitlich extrem verzögert, auch im Zusammenhang mit erneuten Impfungen auftreten können. Hintergrund: |