|
Zurück | Teilnahme von Babys an ImpfstudienDem Schutzverband für Impfgeschädigte e.V. (SfI) liegen Berichte von Eltern vor, deren Babys an Studien für neue Impfstoffe teilgenommen haben. Die Babys bekamen innerhalb weniger Tage nach der Impfung nachweislich Symptome, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgingen. Dieses sind Impfschäden. Für Impfschäden nach Impfungen, die öffentlich empfohlen sind, haftet der Staat. Für Impfschäden, die bei Teilnahme an einer Impfstudie entstehen, haftet der Impfstoffhersteller. Nach § 40 des Arzneimittelgesetzes (AMG) besteht für Patienten, die an einer Studie teilnehmen, ein Versicherungsschutz für den Fall, dass eine Gesundheitsschädigung eintreten sollte.
Die Wirklichkeit sieht aber anders aus:
Zufällige Erkrankung oder Impfschaden ? Die betroffenen Eltern berichen, dass der Impfstoffhersteller den Impfschaden nicht anerkennt, weil er auch ohne Impfung aufgetreten sein könnte und nur zufällig mit der Impfung zusammengefallen sei. Die Babys wurden vor der Impfung aber untersucht und als gesund befunden. Die Impfung löste bei ihnen nachweislich eine gesundheitliche Schädigung aus, wie beispielsweise ein sog. West-Syndrom, eine Epilepsie.
Daher ein wichtiger Hinweis an Eltern, der auch allgemein für Impfungen gilt: Vor jeder Impfung wird Ihr Kind untersucht, ob es impftauglich ist. · Lassen Sie sich vom impfenden Arzt/Ärztin den gesundheitlichen Stand am Impftag dokumentieren.
Aufklärung über Nebenwirkungen ? Einige Eltern berichten, sie seien gar nicht darüber aufgeklärt worden, dass Impfungen auch Nebenwirkungen haben können, die bis hin zu lebenslangen Gesundheitsschäden (Impfschäden) führen können, z.B. zu Anfallsleiden, geistigen Behinderungen u.a.
Alle Eltern hatten bei der U3-Untersuchung einen Flyer oder ein Merkblatt des Impfstoffherstellers erhalten, damit sie sich über die gefährlichen Kinderkrankheiten informieren könnten. Über Nebenwirkungen der Impfung stand darin lediglich, dass vereinzelt eine Rötung, Schwellung und Druckschmerz an der Impfstelle sowie selten Fieber auftreten können. Man könne den Impfarzt fragen, der über mögliche Reaktionen aufklären würde. Hingegen waren die schwerwiegenden Folgeschäden der Kinderkrankheiten für jede einzelne Komponente des Impfstoffes genau beschrieben. Dass diese Symptome – also schwerwiegende Schäden – auch durch die Impfung hervorgerufen werden können, wurde nicht erwähnt.
Hierzu heißt es im Bundesgesundheitsblatt 4-2005, dass der Beweis einer ordnungsgemäß erfolgten Aufklärung ... in strittigen Fällen dem behandelnden Arzt obliegt. Sofern die Aufklärungsunterlage hierüber unvollständig ist, wird zu Lasten des Arztes vermutet, dass eine nicht dokumentierte Maßnahme auch nicht durchgeführt wurde. Weiter heißt es, dass Prüfärzte eine Erklärung zur Aufklärung schriftlich dokumentieren sollten. Eine der nicht aufgeklärten Mütter fragte beim impfenden Arzt, der ihr bestätigte, er sei seiner Aufklärungspflicht voll nachgekommen, was er in der Patientenkarte dokumentiert habe. Die anwesende Sprechstundenhilfe bestätigte, dies gehört zu haben.
Daher ein wichtiger Hinweis an Eltern, der auch allgemein für Impfungen gilt: · Verlangen Sie vor Impfung eine Aufklärung über mögliche Nebenwirkungen der Impfung. · Lassen Sie sich einen Beipackzettel des Impfstoffes geben, den Ihr Kind bekommen soll und lesen Sie diesen genau. · Informieren Sie sich! Z.B. im Internet gibt es viele Möglichkeiten, sich umfassend zu informieren.
In seinem Statement für die Öffentliche Anhörung „Erfahrungen von Probanden und Patienten als Teilnehmer an klinischen Studien“ der Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“ am 25.10.2004 hat der SfI die Kommission aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass · bei der Untersuchung unnmittelbar vor der Impfung nicht nur der allgemeine Gesundheitszustand dokumentiert wird, sondern auch ob Infekte oder Krankheiten vorliegen; · Eltern, deren Kinder an einer Impfstudie teilnehmen, die Ergebnisse und Befunde der unmittelbar vor dieser Impfung stattfindenden Untersuchung der Kinder erhalten müssen; · eine neutrale Aufklärung nicht nur über die duch die Impfung zu verhütenden Krankheiten, sondern auch über die möglichen Nebenwirkungen der Impfung stattfinden muß.
Juni 2005
|