Zurück




Das Impfschadensregister des Schutzverbandes für Impfgeschädigte e.V.

 

Im Jahr 2001 begann der Schutzverband für Impfgeschädigte e.V. (SfI), anhand von Mitgliederakten Impfschadensfälle anonymisiert zu registrieren. Ziel dieser Registrierung war, einen Überblick über folgende Fragen zu erhalten:

  • welche unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) treten nach welcher Impfung auf ?
  • wie häufig treten diese nach welcher Impfung auf ?
  •  in welchen Zeitabständen nach welchen Impfungen treten diese auf ?

 

Während der ersten 150 bis 200 Registrierungen kristallisierten sich interessante Merkmale unterschiedlichster Art heraus, sodass die bis dahin aufgelisteten Fälle nochmals in breitbandiger unterteilte Daten aufgelistet wurden. Waren die Daten um die UAWs schon interessant, so waren es die unterschiedlichen Ausführungen in den Sachverständigen-Gutachten nicht minder.

 

Mittlerweile umfaßt das Register ca. 700 Impfschadensfälle, von denen mehr als die Hälfte nicht als Impfschaden anerkannt wurden, was nicht heißt, dass zumindest ein Teil dieser nicht anerkannten Fälle keine Impfschäden sind. 

 

Für den SfI ist dieses Register ein wertvolles Instrument, um aussagekräftige Indikatoren zu haben und Recherchen in mehrere fachspezifische Richtungen führen zu können. War früher die Datenbeschaffung für den einzelnen Betroffenen kaum möglich, so kann der SfI heute dank seines Impfschadensregisters in vielen Fällen Auskünfte geben und Hilfe leisten. Allerdings ist eine ständige Aktualisierung vonnöten. Ständig aktualisiert gewinnt das Register für den SfI intern, aber auch für Betroffene, eine immer größere Bedeutung.

 

Das Impfschadensregister dient u.a. folgenden Zwecken:

  • Erkennen von UAWs nach verschiedenen Impfungen
  • Ermittlung gesundheitlicher Schädigungen durch die verschiedenen Impfungen
  • Ermittlung von unüblichen/seltenen Schädigungen nach Impfungen
  • Erkennen von Häufungen von bestimmten UAWs nach bestimmten Impfungen
  • Bereitstellung von demografischen Daten und Statistiken zu Impfschädigungen
  • Gefahren nach Impfungen bei bestimmten Vorbelastungen
  • Ermittlung von bestimmten typischen Schädigungsfolgen nach Impfungen
  • Aufzeichnung der sozialen Folgen bei Impfschäden

 

Die bei Studien vorgegebenen engen Einschlußkriterien verhindern die Erlangung einiger Informationen über das Auftreten von UAWs nach verschiedenen Impfungen. Im Impfschadensregister wird eine relativ große Bandbreite an Informationen über das Auftreten von UAWs sichergestellt.

 

Auch kristallisieren sich Symptomkonstellationen heraus, die bekannten Krankheitsbildern nicht zuzuordnen sind. Zu zahlreichen Krankheitsbildern gibt es nach wie vor keine kontrollierten Studien. Vorliegende Studien werden so frühzeitig beendet, dass sie weder eine ausreichende Beurteilung von Langzeitschädigungen noch von Begleiterscheinungen erlauben. Solche unvollkommenen Beurteilungen können anhand des Registers in einer Reihe von Fällen – nicht zuletzt auch dank der über viele Jahre bis Jahrzehnte bestehenden Kontakte zwischen Mitgliedern und SfI – vervollständigt werden.

 

Ein sehr wichtiger Aspekt dieses Impfschadensregisters ist:  Es spiegelt die Realität wieder. Da alle Angaben aus Gutachten und Urteilen der Impfschadensfälle stammen, sind fehlerhafte Angaben ausgeschaltet. Daten können nicht geschönt, vertuscht oder verheimlicht werden; alle sind bis in jedes Detail nachvollziehbar.

 

Auch und gerade weil die langfristige Fortführung und Aktualisierung sowie die Auswertung der erhobenen Daten für den ehrenamtlich tätigen Vorstand  eine erhebliche Belastung bedeutet, so ist die Pflege des Impfschadensregisters für den SfI von großer Wichtigkeit.

 

Neben dem Impfschadensregister, welches nach Mitgliederakten (Gutachten/Urteilen) erstellt wurde und wird, sammelt der SfI auch allgemeine Daten über UAWs nach Impfungen, die von Zeit zu Zeit ausgewertet werden.

 

Zur weiteren Pflege eines aussagefähigen Impfschadensregisters ist der SfI u.a. darauf angewiesen, von Betroffenen oder deren Angehörigen sowie von Ärzten und Heilpraktikern Informationen zu UAWs nach Impfungen zu erhalten. Die Informationen sollten dokumentiert sein. Deshalb sind alle Betroffenen und Behandler/Therapeuten aufgerufen, die ihnen bekannten Informationen nicht zu verschließen oder zurückzuhalten.

Gerade unter dem Aspekt der Aufklärungsfunktion will der SfI eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe erfüllen, welche bisher nach unserem Wissen von keiner staatlichen Institution aufgegriffen wurde geschweige denn erfüllt wird.

 

Wenn Sie hierzu über eigene Erfahrungen oder Ereignisse aus Ihrem Umfeld berichten können, leisten Sie bitte Ihren Beitrag und senden einen ausgefüllten Fragebogen oder einen Bericht an den           

Schutzverband für Impfgeschädigte e.V.

                                                                                                                                 31. Juli 2004