Zurück
|
Informationen zur Pockenimpfung
Wie aus den Medien zu erfahren ist, bereiten sich die Länder eigenständig auf die angekündigten Massenimpfungen vor. NRW richtet derzeit (Jan./ Febr.) ca. 720 Impfstellen ein und kann binnen kurzer Zeit über die Gesundheitsämter mit den Impfungen beginnen. Auf den Internetseiten des Schutzverbandes für Impfgeschädigte finden Sie ein Schreiben mit aktuellen Fragen hierzu an die Bundesgesundheits-Ministerin. Presse-Nachricht Lt. Presse-Nachricht in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung vom 31. Januar 2003 erarbeitet das Gesundheitsamt des Kreises Mettmann einen Notfallplan für den Fall eines Anschlags mit Pocken-Viren ! Es wird darauf hingewiesen, dass nicht jeder Mensch aus gesundheitlichen Gründen für eine Immunisierung geeignet ist. Aber auch bei gesunden Menschen können Probleme auftreten. Nach Angaben des stellvertretenden Leiters ist bei Durchimpfung der gesunden Bevölkerung - rein statistisch gesehen - davon auszugehen, dass im Kreis Mettmann mehr als tausend schwere Krankheitsfälle auftreten werden und dazu ein bis zwei Todesfälle. Der Schutzverband für Impfgeschädigte betreut seit 1967 durch eine Impfung geschädigte Personen und hilft bei der Durchsetzung ihrer Rechte nach dem Infektionsschutz-Gesetz (IfSG), dem Bundesversorgungs-Gesetz (BVG) und anderen im Zusammenhang stehenden Gesetzen und Vorschriften. Er informiert über die dabei auftretenden Schwierigkeiten und gibt impfkritische Erkenntnisse von Medizinern weiter, die sich mit der Materie auf Grund ihrer Erfahrungen gut auskennen. Rein rechnerisch ergeben sich aus der obigen Annahme von 1000 Impfschäden allein im Kreis Mettmann (500.000 Einw.) mit 1 bis 2 Todesfällen bei einer Hochrechnung auf Deutschland eine Zahl von 160.000 Personen, die durch diese Impfung erkranken würden. Dazu kommen ca. 240 Todesfälle. |