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Todesfälle im Zusammenhang mit Sechsfach-Impfungen

In den letzten Monaten wurden der Öffentlichkeit fünf Fälle von "plötzlichem Kindstod" im Zusammenhang mit  6-fach-Impfungen bekannt.

Deutsches Ärzteblatt online am 29.04.2003:

"In Deutschland sind seit Einführung der ersten beiden Sechsfachimpfstoffe vier Kinder in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung gestorben. Ein fünftes Kind starb in Österreich. Die Europäische Arzneimittelagentur (EMEA) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) halten einen kausalen Zusammenhang mit der Impfung jedoch nicht für erwiesen."

Arzneimittelinformation GmbH, Berlin, schreibt im Arznei-telegramm 5/2003:

"Bei den vier deutschen Kindern wurde im Rahmen der Autopsie ein Hirnödem festgestellt. Informationen über die klinische Symptomatik, die dem Tod vorausging, fehlen in den öffentlichen Stellungnahmen der Behörden."  Weiterhin heißt es: "Die EMEA sieht trotz der Todesfälle keinen Anlaß für eine Neubewertung der beiden Vakzinen. Aus unserer Sicht erscheint der Verdacht auf einen Zusammenhang mit der Impfung jedoch nicht ausgeräumt..."

Prof. Dr. med. B. Stück 02.06.2003:

"... Aufgrund der bisher vorliegenden Befunde und Informationen wurde vom wissenschaftlichen Komitee (CPMP) und der EMEA eine Änderung der Anwendung nicht empfohlen, da ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Tod der Kinder nicht belegt werden konnte."

Nachfolgend werden die fünf Fälle im Einzelnen beschrieben. Vier Kinder wurden am Morgen nach der Impfung tot im Bett aufgefunden, ein Kind wurde drei Stunden nach der Impfung wegen Unwohlsein zu Bett gebracht und dort       4 1/2 Stunden später tot aufgefunden. Bei allen fünf Kindern heißt es:  Sektion: Hirnödem

Weiter heißt es: "Das PEI hat eine Änderung der Anwendung nicht empfohlen. Damit ist der Arzt auch juristisch abgesichert, da er einen in Deutschland zugelassenen Impfstoff verwendet. Eine Erwähnung der Todesfälle bei der Aufklärung ist nicht erforderlich..."

 

Homepage der Europäischen Arzneimittelagentur EMEA:

"Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels Infanrix hexa

... 4.8 Nebenwirkungen

Neurologische Beschwerden:       Sehr selten: Krampfanfälle (mit und ohne Fieber)*,      Kollaps oder schockähnlicher Zustand (hypotonisch-hyporesponsive Episode)*       *nur während der breiten Anwendung nach Markteinführung berichtet (*)       (*) Es wird nur über Nebenwirkungen während der breiten Anwendung    n a c h   Markteinführung berichtet.

Homepage der EMEA:

"Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels HEXAVAC

... 4.8 Nebenwirkungen

  • Post-Marketing-Studien

Zentrales und peropheres Nervensystem:  Krampfanfälle mit und ohne Fieber, Enzephalitis, Enzephalopathie mit akutem Hirnödem...

In der zuvor angesprochenen Publikation von Prof. Dr. med. B. Stück heißt es ferner:

"Gemeinsam ist allen Ereignissen der Tod im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung.  ...Dabei muß aber davon ausgegangen werden, daß zwischen SIDS (plötzlicher Kindstod = SIDS) und Impfungen kein kausaler Zusammenhang nachgewiesen werden kann. Eine Definition "Unerwartete Todesfälle im Kindesalter" (SUDI) existiert leider nicht. Hinter der Diagnose können sich zahlreiche Ursachen verbergen, so z.B. Infektionen, Stoffwechselerkrankungen, Atemwegsobstruktionen..."

Lt.  Bundesgesundheitsblatt  4/2002  wurden von  1996 bis 2000 =   16 Verdachtsfälle mit letalem (tödlichem) Ausgang gemeldet. Davon 12 Kinder. Die Diagnose hieß in

7 Fällen "plötzlicher Kindstod" (SIDS).

In 9 Fällen waren die Kinder 6-fach-geimpft, in einem Fall 5-fach-geimpft und 2 Fälle waren gegen Hepatitis B geimpft.

Auch hier wird die Impfung als Todesursache als "unwahrscheinlich" bezeichnet. Auch hier waren die Kinder bis zur Impfung gesund.

In einem Antwortschreiben des Paul-Ehrlich-Institutes an den Schutzverband für Impfgeschädigte e.V. heißt es u.a.:

"In der Stellungnahme auf der Homepage des Paul-Ehrlich-Institutes ist die Entscheidung der EMEA nachzulesen: Information für Ärzte und Apotheker: Kein Zusammenhang zwischen Impfung mit hexavalenten Impfstoffen und Todesfällen nachgewiesen. Europäische Arzneimittelagentur empfiehlt unveränderte Anwendung".

Auf der Internetseite des ZDF unter dem Titel „Ungeklärte Todesfälle von Säuglingen“ liest man, dass die deutsche Behörde mittlerweile von 33 Todesfällen spricht, die in einem zeitlichen Zusammenhang mit einer Sechsfachimpfung stehen. Prof. Dr. Penning vom Institut für Rechtsmedizin der Universität München befürchtet, dass es einen Zusammenhang mit der Impfung geben könnte. Er allein hat sechs Fälle aus Südbayern obduziert und fand bei allen eine auffällige Hirnschwellung: „Dazu haben wir festgestellt, dass sie ein ungewöhnlich festes Gehirn hatten. Ein ungewöhnlicher Befund, denn normalerweise haben wir bei einer Säuglingssektion weiches Gehirngewebe, da es noch im Wachstum ist. Beim dritten Fall war uns klar: Da muss ein Zusammenhang sein.“

In einer Veröffentlichung aus dem Jahre 1986 in "Öffentliches Gesundheitswesen" ist die Rede von "9 als Impfschäden anerkannten Todesfällen" nach Pertussis-Schutzimpfung in den Jahren 1971 bis 1975.

Im Artikel "Komplikationen nach Pertussisschutzimpfung" in der "Monatsschrift für Kinderheilkunde" 125, 1977 liest man folgendes:  "In der Literatur finden sich Berichte über 38 Todesfälle, die im Anschluß an eine Pertussisimpfung auftraten... Der Zeitraum zwischen Impfung und Tod betrug

  • in 14 Fällen weniger als 24 Stunden
  • in  9  Fällen 1 bis 7 Tage
  • in  6  Fällen 1 Woche bis 6 Monate
  • in  7  Fällen fehlen nähere Angaben"

Befunde waren u.a. Stauungen und Ödeme.

 

Anmerkungen des Schutzverbandes für Impfgeschädigte e.V. :

N a c h    der Markteinführung muß der Impfstoff bis zur endgültigen Zulassung  5 Jahre in der Bevölkerung geprüft werden. Nebenwirkungen (auch z.B. Todesfälle), die bei den klinischen Prüfungen     v o r    der Markteinführung entstanden, werden nicht  bekanntgegeben. Die Markteinführung ist noch nicht die endgültige Zulassung für die Impfstoffe. Diese wird für die 6-fach-Impfstoffe erst 2006 erfolgen, sofern nicht unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAWs) gemeldet werden, die eine Änderung der Zulassung bewirken müßten.

Der "plötzliche Kindstod" ist keine difinierte und anerkannte Krankheit. Damit wird lediglich eine unbekannte Todesursache beschrieben. Hier so zu tun, als ob mit der abschließenden Diagnose "plötzlicher Kindstod" eine Klärung des Ereignisses erfolgt sei, ist vermessen und zeugt eher von Augenwischerei und Verdummungstaktik.

Die Tatsache, daß die Anwendung der 6-fach-Impfstoffe weiterhin empfohlen wird, bedeutet nicht, daß die beobachteten Nebenwirkungen (UAWs) keine Impfschäden sein können.

Ebenso   b e d e u t e t    die Tatsache, daß ein Impfschaden von den Behörden nicht als solcher anerkannt wird,   n i c h t  in jedem Fall, daß kein Impfschaden besteht.

Im "Beipackzettel" aufgeführte Nebenwirkungen sind die UAWs, die aufgrund einer Impfung durch den Impfstoff verursacht wurden und der Zulassungsbehörde bekannt geworden sind. Auch wenn viele Impfungen erfolgen, ohne größere Nebenwirkungen nach sich zu ziehen, so sind diese UAWs der Hinweis dafür, daß Impfschäden entstehen können. Selbst im Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist von Impfschäden die Rede.

Sollten Sie, liebe Leser,  zu diesem Thema Anmerkungen haben, wenden Sie sich bitte an den Schutzverband für Impfgeschädigte e.V. 

21.03.2005